Häufige Fragen


Was muss ich bei der ersten Therapiesitzung mitbringen?

Wir benötigen die «Verordnung für Physiotherapie» des Arztes, sowie Ihre Krankenversicherungskarte. Kommen Sie aufgrund eines Unfalls zu uns, benötigen wir zusätzlich Ihre Unfallnummer und den Namen Ihrer Unfallversicherung.
Sie dürfen sich kleiden, wie Sie sich wohl fühlen. Falls in folgenden Sitzungen ein «Sport-Tenue» nützlich wäre, besprechen wir das zuerst zusammen.
 

Wo kann ich parkieren?

Bitte benutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gleich beim Kreisel, direkt neben der Praxis. Bis zu einer Stunde ist das Parkieren kostenlos. Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall ein Ticket gelöst, und hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss.

 
Wie lange dauert eine Behandlungssitzung?

Wir nehmen uns 30 Minuten Zeit für Sie. Einen kleinen Teil dieser Zeit verwenden wir auch für die wichtige Patientendokumentation und die Terminkoordination. Unmittelbar nach der Sitzung besteht die Möglichkeit, noch die Trainings-Infrastruktur zu nutzen.

 
Wie viele Sitzungen deckt eine ärztliche Verordnung ab?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt frei über die Anzahl Sitzungen, und deklariert dies auf der Verordnung. In den meisten Fällen verordnet der Arzt neun Sitzungen. Spätes­tens nach der siebten Sitzung entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, ob beim Arzt um eine weitere Verordnung ersucht werden soll.

 

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie gültig?

Die erste Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen, ansonsten ist der Kostenträger nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

 

Wie viel kostet eine Physiotherapiesitzung?

Im schweizerischen Physiotherapie-Tarif sind alle Leistungen aufgeführt. Die Sitzungspauschalen können in bestimmten Situationen - klar begründet - mit Zuschlagspositionen ergänzt werden. Jeder dieser Pauschalen und Zuschlagspositionen ist mit sogenannten Taxpunkten bewertet. Zur Berechnung der Kosten werden die Anzahl Taxpunkte mit dem gültigen Taxpunktwert multipliziert. Taxpunkwerte im Kanton Luzern: 

  • Krankenkasse: Fr. -.99
  • Unfall-/Militär-/Invalidenversicherung: Fr. 1.00

Beispiel: Erste Physiotherapie-Sitzung bei Krankheit: 

  • Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie (Ziffer 7301): 48 Taxpunkte
  • Zuschlagsposition für die erste Behandlung (Ziffer 7350): 24 Taxpunkte 

48 Taxpunkte + 24 Taxpunkte = 72 Taxpunkte; 72 x. --.99 = Fr. 71.30 

 

Wer übernimmt die Kosten für Physiotherapiebehandlungen?

Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten durch die Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernommen, also durch die Krankenkassen oder Unfallversicherer. Unsere Rechnung stellen wir direkt an die Kostenträger, einen allfälligen Selbstbehalt (Franchise) wird durch diesen von Ihnen eingefordert.

 

Ist Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung möglich?

Ja. Die Kosten dafür werden jedoch nicht von Krankenkassen oder Unfallversicherungen übernommen. Melden Sie sich bitte bei uns für einen ersten Termin. Aufgrund einer strukturierten Befragung und Untersuchung machen wir uns ein genaues Bild Ihrer Beschwerden . So können wir entscheiden, ob aus unserer Sicht vor Behandlungsbeginn trotzdem eine ärztliche Abklärung empfohlen ist.

 
Und wenn ich einen Termin absage oder gar vergesse?

Bitte melden Sie sich bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. So können wir uns gut organisieren und den frei gewordenen Termin einem anderen Patienten anbieten. Wir verrechnen Ihnen selbstverständlich nichts.
Melden Sie sich kurzfristiger ab oder vergessen Sie den Termin, müssen wir Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, falls wir die Lücke nicht mehr füllen können. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.